Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Corona-Krise entschließen sich viele Hotelbetreiber, Ihre Betriebe temporär zu schließen. Eine solche Schließung muss den Versicherern als Gefahrerhöhung angezeigt werden und der vorläufige Schließungszeitraum ist zu benennen.
Weiterhin sind für die Schließungszeit folgende versicherungstechnische Auflagen zu beachten:
1.) Während der Schließungszeit muss das Gebäude allseitig verschlossen sein.
2.) Die brandschutztechnischen Anlagen müssen uneingeschränkt in Betrieb bleiben.
Hier ist insbesondere darauf zu achten, dass Brandmeldeanagen, die nur auf die Rezeption und nicht auf eine ständig besetzte Stelle (Feuerwehr oder Wachdienst) aufgeschaltet sind, entweder weitergeleitet werden oder die Rezeption in der Schließungszeit durchgehend besetzt ist.
3.) Alle
72 Stunden muss ein Rundgang durch alle Etagen des Hotels erfolgen. Hierbei sind alle Flure, öffentliche Bereiche, die Küche, die Lagerräume und die Technikräume zu kontrollieren.
Ausnahme: Bei temporärer Hotelschließung übers Wochenende erfolgt der letzte Rundgang am Freitag. Der nächste Rundgang ist am darauffolgenden Montag durchzuführen.
Es muss – kein – Rundgang durch alle Hotelzimmer erfolgen.
Jeder Rundgang ist nach Beendigung mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift in eine Liste einzutragen bzw. zu protokollieren.
4.) Die Heizungsanlage muss in Betrieb bleiben, damit bei Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt kein Schaden an den leitungswasserführenden Anlagen eintritt.
5.) Bargeld ist im Hotelsafe zu deponieren und auf ein Minimum zu reduzieren.
Diese Auflagen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2021.
Sofern die v.g. Auflagen aus betriebsinternen Gründen nicht umgesetzt werden können, bitten wir um Rücksprache, damit wir Abweichungen mit Ihrem Versicherer besprechen können.
Zum Thema
Spülung der Leitungen während der temporären Schließung der Hotelbetriebe verweisen wir auf unsere gesonderte Information.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr atempo-Hotel-Team